Wir schreiben den 29.November. ÖsterreicherInnen haben also noch genau einen Monat Zeit ihre Depotleichen aus dem Keller zu holen und mit Verlust zu verkaufen. Das macht in einem Bullenjahr wie 2025 umso mehr Sinn, weil man in diesem Jahr bestimmt schon den einen oder anderen Gewinn realisiert hat, sprich Aktien mit Gewinn verkauft hat. Erst dann, wenn man Gewinne realisiert, fällt die Kapitalertragssteuer KEST auf die Kurssteigerung an. Solange man seine gewinnbringenden Aktien im Depot belässt und nicht verkauft, zahlt man auch keine Steuern auf den bisherigen Wertzuwachs. Die zahlt man wirklich erst beim Verkauf des Wertpapiers.
Und diese zu zahlende KESt kann man elegant reduzieren, wenn man bei Verkäufen realisierte Gewinne gegenrechnet und dann nur den reduzierten Gewinn versteuern muss.
Für Deutsche, die in Deutschland veranlagen ist zu Jahresende keine so große Eile geboten, weil sie realisierte Verluste in diesem Jahr auch noch mit Kapitalerträgen im nächsten gegenrechnen dürfen und umgekehrt. Österreicherinnen dürfen nur Gewinne und Verluste aus dem selben Jahr gegenrechnen. In Deutschland gibt es für Gewinne auch einenFreibetrag von 1000 Euro, der KEST-frei ist. So etwas gibt es in Österreich nicht.
Hört sich jetzt alles kompliziert an, ist es nicht: Der Brokeroder die Bank rechnen nämlich realisierte Gewinne und Verluste automatisch für den Anleger gegen und führen auch die zu zahlende KESt automatisch ab. Wie viel die KESt immergerade ausmacht, weisen sie auch im Depot aus, so dass man weiß, ob man für die Steueroptimierung vielleicht doch nochmehr Verluste in diesem Jahr realisieren sollte oder nicht
Völlig auf sich gestellt, was Steuerberechnung und Abführungbetrifft ist man auch, wenn die Bank oder der Broker, bei dem man das Depot eröffnet, in Österreich keine steuerliche Vertretung hat, was nicht alle Neobroker etwa aus Deutschland haben; Flatex und Trade Republic zum Glück schon. Bei den meisten anderen ausländischen Brokern muss man dann selbst mit dem Fiskus abrechnen. Die Neobrokerunterstützen ihre Kunden zwar mit Daten bei den Steuerberechnungen, es ist trotzdem mühsam weshalb ich persönlich nur einen Broker mit steuerlicher Vertretung in Österreich wählen würde.
Während Erträge auf dem Sparbuch übrigens nur mit 25 Prozent besteuert werden fällt bei allen anderen Kapitalerträgen der erhöhte Steuersatz von 27,5 Prozent an und das unabhängig davon, wie lange man ein Wertpapierhält. Das betrifft Kupon- und Zinszahlungen von Anleihen und anderen Schuldverschreibungen ebenso wie Dividendenzahlungen, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren und Einkünfte aus Derivaten. Besteuert werden auch die laufenden Erträge aus Investmentfonds, das sind Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge.
Wenn man zu viele Gewinne realisiert und eigentlich garnicht so viel Leichen im Depot hat, kommt man vielleicht auf den Gedanken, dass man solide Aktien, die vielleicht gerade im Minus mit Verlust verkauft – Verluste realisiert – und sie sich dann im nächsten Jahr wieder im selben Ausmaß oder mehr kauft. Kein dummer Gedanke aber von der Finanz nicht goutiert und die kontrolliert das inzwischen streng: Man darf Aktien nicht nur der Steueroptimierung halber verkaufen und wieder kaufen, Achtung. Hier gibt es keine wirklich „Cooling-off-period“ – aber einen Monat muss man bestimmt verstreichen lassen, damit man nicht in den Steueroptimierungsverdacht kommt. Vermutung ohne Gewähr, so wie die getroffenen Aussagen – wie immer – eine rein persönliche Meinung und weder eine Anlage-noch Steuerempfehlung ist.
Eure Julia Kistner
Warnung: Dies ist weder eine Anlage-, noch Steuer- oder Rechtsberatung.
Musik- & Soundrechte: https://www.geldmeisterin.com/index.php/musik-und-soundrechte/
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